Tier und Urlaub

1. Sollen wir unser Heimtier mitnehmen?

Nicht alle Haustiere verreisen gerne. Während ein Hund seinen Halter am liebsten überall hin begleitet, fühlen sich Katzen, kleine Heimtiere und Vögel in ihrer gewohnten Umgebung wohler. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Katzen-, Heimtier- und Vogelhalter nach Lösungen für eine gute Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung zu suchen. In der Broschüre „Tier und Urlaub“ (PDF) finden Sie viele Tipps zu diesen Fragen.

Bevor Sie sich entschließen, Ihren Hund mit in den Urlaub zu nehmen, sollten Sie abklären, ob in dem Urlaubsland, in das Sie reisen, eine Krankheit, die so genannte Leishmaniose, übertragen werden kann, die für Hunde gefährlich ist. Die Sandfliege, die den Erreger der Leishmaniose, ein Parasit, überträgt, kommt nur in warmen Regionen vor, vor allem in Italien, Spanien, Griechenland und Nordafrika. In diesem Fall muss ein konsequenter Mückenschutz erfolgen:

Da die Schmetterlingsmücke vor allem nachtaktiv ist, sollte der Hund nachts im Haus bleiben. Tagsüber ist darauf zu achten, dass sich das Tier nicht in die schattigen Plätze legt, die auch die Mücke bevorzugt. Auf die Brutplätze der Mücken sollten Insektizide gesprüht werden und die Fenster mit Gaze (mit kleinen Maschen unter 2 mm) gesichert werden.

Für den Hund kann man Halsbänder zum Parasitenschutz verwenden. Dazu befragen Sie bitte vor Urlaubsantritt den behandelnden Tierarzt. Die beste Prophylaxe ist nach wie vor, die Tiere in gefährliche Gebiete nicht mit zu nehmen.

Informationen, inwieweit Hunde im ausgesuchten Urlaubsgebiet erwünscht sind oder nicht, erhalten Sie bei den Reisebüros. In der Regel lassen sich die Länder nicht pauschal in hundefreundlich bzw. hundefeindlich einteilen. Die Einstellung zum Hund kann regional sehr unterschiedlich sein. Auch bei der Wahl eines Urlaubsziels innerhalb Deutschlands sollte in jedem Fall beim Reiseveranstalter erfragt werden, inwieweit der vierbeinige Begleiter im Hotel, am Strand etc. erwünscht ist.

2. Reise mit dem Auto

Wenn Sie Ihr Tier mit auf eine Autoreise nehmen sollten, beachten sie bitte Folgendes:

Hund

  1. der Hund sollte immer hinten Platz finden, entweder im Kofferraum in einer stabilen Transportbox oder gut gesichert durch ein Trenngitter bei einem Kombi; alternativ gesichert durch einen speziellen Hunde-Anschnallgurt auf dem Rücksitz
  2. um Übelkeit zu vermeiden, sollte die letzten Mahlzeit zwölf Stunden vor der Abfahrt gegeben werden
  3. bei längeren Fahrten zwischendurch kleine Mengen füttern; Wasser sollte immer zur Verfügung stehen
  4. legen sie die Reisezeit möglichst in die kühleren Morgen- oder Abendstunden, um Hitzeprobleme zu vermeiden
  5. legen sie regemäßig Pausen ein
  6. lassen sie ihren Hund nie im geschlossenen Auto zurück, da selbst bei geöffneten Fenster die Luftzirkulation nicht ausreichend ist
  7. falls der Hund am Fenster sitzt, sollte dies geschlossen sein, da sonst leicht Bindehautentzündungen entstehen

 

Katze

  1. Katzen, die nicht von kleinauf an das Reisen gewöhnt sind, bleiben besser daheim
  2. nur in geschlossener Transportbox mitnehmen, die die Katze zu Hause schon inspizieren durfte
  3. Box zusätzlich sichern, um Gefährdung der Katze und der Mitfahrer durch Umherschleudern zu vermeiden

3. Reise mit der Bahn

Bei Reisen mit der Bahn ist folgendes zu beachten:

  1. kleine Tiere, auch Hunde, etwa bis zur Größe einer Hauskatze, dürfen in einem Transportbehältnis kostenfrei mitfahren
  2. bei größeren Hunden und inernationalen Reisen muss eine Fahrkarte für den Hund gelöst werden; der Fahrpreis beträgt in der Regel 50 Prozent des normalen Tarifs
  3. Leine und Maulkorb für größere Hunde sind immer mitzuführen
  4. im Schlafwagen kann der Hund nur mitreisen, wenn man das komplette Abteil bucht

4. Reise mit dem Flugzeug

Versuchen Sie immer einen Direktflug zu bekommen, um unnötigen Stress für Sie und das Tier zu vermeiden. Kleine Hunde und Katzen dürfen, abhängig vom Gewicht, in der Regel als Handgepäck mitgeführt werden. Erkundigen Sie sich bitte vorzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, denn je nach Anbieter variieren hier die Gewichtsangaben, die meist einschließlich des wasserdichten Transportbehältnisses angegeben werden. Buchen Sie in jedem Fall möglichst früh, weil oft nur eine begrenzte Zahl an Tieren in der Kabine mitgeführt werden darf.

Größere Hunde müssen in einer Transportbox im Frachtraum untergebracht werden. Die Box müssen sie in der Regel selbst im Fachhandel kaufen. Schreiben Sie deutlich, nach Möglichkeit mehrsprachig, auf die Box, dass es sich um den Transport eines lebenden Tieres handelt. Befestigen sie an der Box eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen wie einer Fotokopie des Heimtierausweises sowie Ihrem Namen und Adresse.

5. Reise mit dem Schiff

Wenn Sie planen Ihren Hund auf eine Schiffsreise mitzunehmen, sollten Sie vor Reiseantritt klären, ob Tiere an Bord erwünscht sind und wie sie untergebracht werden. Nicht in jedem Fall wird eine solche Reise für das Tier ein Vergnügen sein, denn

  1. Kreuzfahrtschiffe lassen im Allgemeinen keine Tiere an Bord.
  2. Bei Fährschiffen sollten Sie sich vorher erkundigen, wo der Hund sich bewegen und vielleicht sein Geschäft verrichten darf. Manche Linien erlauben nicht, dass das Tier das Auto oder die Transportbox während der Überfahrt verlässt.
  3. Auf vielen Mittelmeerfähren müssen Hunde - auch bei praller Sonne - im Auto oder im Zwinger auf Deck bleiben. Das sollte man seinem Tier für einen Kurzurlaub nicht zumuten.

6. Einreisebestimmungen

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier auf der Webseite des Deutschen Tierschutzbundes:

  1. Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union
  2. Reisen mit Hunden und Katzen außerhalb der Europäischen Union

In der Haupturlaubszeit, von Anfang Mai bis Mitte September haben diese zudem ein Urlaubs-Beratungstelefon eingerichtet. Darüber können Sie diese montags bis donnerstags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr, freitags zwischen 10 Uhr und 16 Uhr persönlich erreichen: 0228-60496-27

7. Muss ich mit meinem Hund zum Tierarzt gehen?

Wenn die Urlaubspläne gereift sind und der Vierbeiner soll mit, sollten Sie sich sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des Gastlandes informieren. Meist sind Untersuchungen,  Impfungen oder Anträge zur Einreise notwendig. Die in allen europäischen Ländern (außer Russland) geforderte Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Sie darf jedoch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Darüber hinaus verlangen einige Länder einen Internationalen Impfpass. Auch Gesundheitszeugnisse für die Vierbeiner wollen einige Zielländer sehen. Besonders strenge Regeln haben Großbritannien, Irland, Malta und Schweden.

8. Heimtierausweis für mein Tier?

Seit 2004 müssen Tierhalter für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU die Grenzen überschreiten, einen einheitlichen Pass mitführten. Den Heimtierausweis erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Er ersetzt auch den früheren gelben Impfausweis. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundestierärztekammer.

9. Wie finde ich einen Tiersitter?

Wir empfehlen Ihnen, auch wenn Sie Ihr Tier nicht im Tierheim unterbringen möchten, sich mit dieser Frage an den örtlichen Tierschutzverein bzw. das örtliche Tierheim zu wenden. Gegebenenfalls sind dort tierliebe Personen bekannt, denen Sie Ihr Tier anvertrauen können. Abgesehen von einem Aushang im Tierheim bietet sich die Möglichkeit, auch über Ihre örtliche Tierarztpraxis nach passenden Tiersittern zu suchen.

10. Ist diese Tierpension gut oder schlecht?

Bevor Sie sich für eine Tierpension entscheiden, sollte Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlichen Tierschutzverein über die in Frage kommende Pension informieren, denn dort werden erfahrungsgemäß eventuelle Beschwerden ankommen. Schauen Sie sich die Pension rechtzeitig vor dem Urlaub genau an. Wenn es nicht möglich sein sollte, den Bereich, in dem die Tiere untergebracht sind, zu besichtigen, ist das kein gutes Zeichen. Darüber hinaus ist auf Folgendes zu achten:

  1. Verfügt der/die BetreiberIn der Pensionen über einen Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes?
  2. Wie werden die Tiere gehalten? Wünschenswert ist bei der Hundehaltung beispielsweise, dass die Tiere nicht den ganzen Tag in Einzelboxen innerhalb des Gebäudes gehalten werden, sondern Zugang zu einem Auslauf haben. Gruppenauslauf ist am besten, wobei selbstverständlich darauf zu achten ist, dass sich die Tiere untereinander vertragen. Werden die Hunde regelmäßig ausgeführt? Aus der Lage der Pension kann man zudem auch ersehen, ob ein Spaziergang „in Wald und Feld“ überhaupt möglich ist.
  3. Ernährung: Wer keine Ernährungsfehler machen will, sollte Fertignahrung füttern.
  4. Sauberkeit
  5. Man sollte darauf achten, dass nur geimpfte Tiere aufgenommen werden (wenn der/die BetreiberIn der Tierpension den Tierhalter gar nicht erst fragt, ob sein Tier geimpft ist, ist zu befürchten, dass darauf keinen Wert gelegt wird).
  6. Man sollte sich die Pflegeverträge sorgfältig anschauen. Es soll auch bereits vorgekommen sein, dass ein Pflegevertrag einen Passus enthielt, wonach ein Tier, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist vom Besitzer abgeholt wird, automatisch in den Besitz des/der BetreiberIn der Pension übergeht.