Tierdiebstahl

Sie können bei der Aufklärung helfen

Unzählige Tiere - Hunde und vor allem Katzen - verschwinden alljährlich ohne dass ihre Besitzer je erfahren, was ihnen widerfahren ist. Immer wieder kommt dann der Verdacht auf, die Tiere seien gestohlen worden.

Wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen, informieren Sie daher bitte umgehend die örtliche Polizeidienststelle.

Um Strafanzeige erstatten zu können, ist diese jedoch auf juristisch verwertbares Beweismaterial angewiesen. Dazu gehören

  1. Fotos oder Videoaufnahmen, die die Beobachtung deutlich dokumentieren,
  2. schriftliche Beobachtungsprotokolle, in denen Datum und Uhrzeit einer Beobachtung angegeben sind,
  3. Autokennzeichen,
  4. konkreten Angaben über beobachtete Personen und, wenn möglich,
  5. weitere Zeugenaussagen sowie die ladungsfähigen Anschriften der verfügbaren Zeugen. Um sicher gehen zu können, dass die Personen, die einen Tierdiebstahl beobachtet haben, auch tatsächlich bereit sind, der Staatsanwaltschaft im Falle eines Verfahrens als Zeuge für Auskünfte zur Verfügung zu stehen, sollte von ihnen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Sie können ihr Einverständnis auch dadurch erklären, dass sie Ihre Beobachtung in Form einer eidesstattlichen Versicherung formulieren.

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