Tote Krähe aufgehängt
Tote Krähe in 3 Meter Höhe an einem Pfahl
Am 04.10.2015 erhielten wir mehrere Anrufe eines besorgten Mannes aus Neuhof. Er hätte beim spazierengehen eine merkwürdige Entdeckung gemacht und könne sich keinen Reim darauf machen. Ihm ist zwischen Neuhof - Dorfborn und Tiefengruben gegenüber der Firma DPD ein Holzpfahl aufgefallen, an dem eine tote Krähe hängt. Er hat das ganze auch fotografiert und uns dann Bilder per eMail gesendet. Auch wir konnten uns nicht wirklich einen Reim auf das ganze machen, also haben wir uns gegen 20.30 Uhr am 04.10.2015 aufgemacht und uns das ganze vor Ort angesehen. Wir waren sehr erschrocken, denn in der Tat hat jemand dort auf der Wiese einen etwa 3 Meter hohen Pfahl in die Wiese gesteckt und oben eine strangulierte Krähe befestigt.Wir haben dann vor Ort mehrere Beweisfotos gemacht und die Krähe abgehängt. An der Krähe befand sich eine weiße Kordel, die um deren Hals geknotet war. Wir haben uns dann umgehend auf den Weg nach Neuhof zur Polizei Dienststelle gemacht, um diese über den Vorfall zu informieren.
Nicht Strafbar
Bei der Rechtslage sieht es nun einmal so aus, dass es nicht strafbar ist, einen toten Vogel, in diesem Fall eine Krähe aufzuhängen. Nach dem hessischen Jagdrecht dürfen momentan Krähen geschossen werden. Landwirte hängen diese toten Krähen dann gerne an einem Pfahl auf, um so ihre Silage (die Krähen picken die Folie kaputt) und ihr Saatgut zu schützen. Wir haben aber vor Ort entschieden, dass wir diese Krähe abhängen, da sich das ganze etwa 5 Meter neben einem geteerten Feldweg befand der sehr viel von Spaziergängern genutzt wird. Wir sind der Meinung, dass Kindern die da mit ihren Eltern spazieren gehen solch ein Anblick erspart werden muss.