Schlüchtern, keiner fühlt sich zuständig

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Tierschutz in Schlüchtern...

Kranke und verletzte Fundtiere in Schlüchtern, aber niemand fühlt sich so recht zuständig und schiebt die Zuständigkeit von einem zum nächsten.

Am Freitag Nachmittag den 30. September 2016 erhielten wir von einer 78 jährigen besorgten Frau aus Schlüchtern (Am Hopfenacker) einen Anruf wegen einem Katzenbaby das sie einen Tag zuvor in ihrem Garten gefunden hat. Es ist wohl ca. 3-5 Wochen alt und ein Muttertier ist nirgendwo zu sehen oder kommt um nach ihm zu sehen. Also dachte sich die Dame, ich rufe mal bei der Gemeinde an, die im Rathaus Schlüchtern wissen was zu tun ist. Das Rathaus versicherte ihr aber gleich am Telefon, dass es dafür nicht zuständig sei, sie solle doch bitte in Gelnhausen anrufen, dass dortige Tierheim sei dafür zuständig. Also rief die besorgte Dame in Gelnhausen im Tierheim in der Tierklinik Gelnhausen an, schilderte die Sachlage und hoffte, nun endlich Hilfe zu bekommen. Prompt bekam sie am Telefon eine passende Antwort. Sie nehmen das Fundkätzchen gerne auf, dies sei überhaupt kein Problem, allerdings müsse sie die Katze nach Gelnhausen bringen...  Da fragte die Dame wie sie das denn mit ihren 78 Jahren krank wie sie ist und ohne Auto machen soll? Darauf entgegnete man ihr nur freundlich am Telefon, dass dies ihr Problem sei...

Von einer Nachbarin bekam sie dann den Tip, sich doch mal beim Tierschutzverein Fliedetal zu melden. Also rief sie bei uns an und schilderte ihr Katzenbaby Problem. Daraufhin bekam sie von uns zu hören, dass wir für Schlüchtern gar nicht zuständig seien, und sie sich doch bitte zunächst an die Gemeinde, Polizei oder das Tierheim Gelnhausen wenden solle, da diese für Schlüchtern zuständig sind. Dann erzählte sie uns, dass sie das alles zuvor schon versucht hat, was ihr gesagt wurde und wie sie von einer Stelle zur nächsten geschickt wurde. Wir konnten das gar nicht so recht glauben, nahmen ihre Daten auf und versprachen der Dame, dass wir uns gleich wieder bei ihr melden.

Also griffen wir zum Telefonhörer, versuchten noch jemanden im Rathaus Schlüchtern zu erreichen, aber leider war es inzwischen außerhalb der Dienstzeiten. Dann riefen wir doch mal in Gelnhausen an, gaben uns als Tierschutzverein Fliedetal aus und fragten nach, was denn da los sei. Überrascht mussten wir feststellen, dass uns die ältere Dame die Wahrheit gesagt hat. Man bestätigte uns den Sachverhalt und teilte uns gleichzeitig mit, man habe zwar einen Vertrag mit Schlüchtern, allerdings sei in diesem keine Abholung von Fundtieren vorgesehen...

Fazit:

Wir haben die Dame gleich zurückgerufen und uns mit einem Team auf den Weg nach Schlüchtern gemacht, das Kätzchen vor Ort untersucht, versorgt, gefüttert und es anschließend in unsere Obhut genommen.

So einfach kann Tierschutz sein...


Auf dem Rückweg von Schlüchtern nach Flieden bekamen wir einen Anruf, dass bei Bien-Zenker am Distelrasen in einer Halle ein krankes verletztes Kätzchen wäre, welches sofort Hilfe bräuchte. Die Anrufer hatten zuvor auch schon die Polizei Schlüchtern verständigt, diese vertrat aber die Meinung und Position, dass sie dafür nicht zuständig sei und dies nicht ihr Problem ist. Also verständigte uns die Ehefrau eines Mitarbeiters von Bien-Zenker und bat uns um Hilfe. Da wir uns ja sowieso in der Nähe befanden, fuhren wir auch dorthin... Sofort war klar, es muss nun ganz schnell gehen, die Katze muss dringend zum Tierarzt und ärztlich versorgt werden. 10 Minuten später trafen wir in der Tierarztpraxis Föller in Neuhof ein. Der Zustand der etwa 13 - 15 jährigen, zahnlosen und völlig dehydrierten Katze war sehr kritisch. Sie war ziemlich ausgekühlt, hatte gerade mal noch eine Körpertemperatur von 32 Grad und alles deute auf Organversagen hin.

Leider konnten wir nicht mehr viel für sie tun, außer sie von ihrem Leiden zu erlösen...

R.I.P. kleine Fellnase, wir wünschen Dir eine gute Reise über die Regenbogenbrücke...

Wichtige rechtliche Aspekte zum Thema Fundtier

Verletzte Fundtiere 
Rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.

Wann handelt es sich um ein Fundtier?

Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Halter dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Halter unbekannt ist. Im Gegensatz dazu gehören herrenlose Tiere niemandem. Dies ist bei Wildtieren der Fall oder bei Tieren, an denen der Eigentümer sein Eigentum durch z. B. Aussetzen aufgegeben hat. Die Unterscheidung, ob es sich bei dem gefundenen Tier nun um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, ist im Einzelfall sehr schwierig. Für die Übernahme der Tierarztkosten aber ist die Unterscheidung ausschlaggebend, da die Gemeinden sich nur um Fundtiere nicht aber um herrenlose Tiere kümmern müssen.

Da das Aussetzen und unversorgte Zurücklassen eines Tieres gemäß §3 Nr. 3 Tierschutzgesetz verboten und mit einem Bußgeld bis 25.000,- Euro belegt ist, geht man zu Gunsten des Eigentümers im Zweifelsfall davon aus, dass es sich um ein Fundtier handelt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Gemäß §965 BGB ist der Finder verpflichtet, unverzüglich Anzeige beim Eigentümer oder wenn der unbekannt ist, bei der zuständige Behörde zu erstatten. Zuständige Behörde ist zunächst das Fundbüro bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt, in der das Tier gefunden wurde. Alternativ kann das Tier auch im Tierheim abgegeben werden und das Tierheim übernimmt dann die Fundanzeige.

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Es gibt 2 Kommentare

  1. Sylvia sagt:

    Ja, ja, das leidige Thema Tierklinik Gelnhausen…..
    Als ich noch in Steinau gewohnt habe ging es mir 6 mal so, als ich eine Katze fand, mir welche vor die Haustür gesetzt wurden (die doofe Tiertante wird sich schon kümmern), die klein, krank und verhungert waren.
    Ich brachte sie nach Gelnhausen um dann weder zu erfahren wie es den Tierchen geht, noch das man mal ein paar Cent für Benzinkosten bekommen hätte, geschweige denn, eine günstige Behandlung für meinen alten Hund..nein auch da voll abgekrallt….Hauptsache DIE können die Tiere für gutes Geld weiter vermitteln.
    Für mich hat sich Tierschutz in soweit erledigt, als ich drei Gnadenbrotponys und drei alte Hunde versorge und NIEMAND mir hilft obwohl ich auch in Not bin. In Zukunft mache ich die Augen, wie alle anderen, zu und mache mein Ding. Ist zwar nicht schön für die Tiere die Hilfe brauchen, aber auch ich als Mensch muss noch leben können.
    Ich bekomme keine Spenden um meinen Tieren zu helfen!!!!!
    Und so geht es vielen Menschen hier im Umkreis. Wie der alten Frau. Man wird von allen Seiten für dumm verkauft.
    Wenn ich in Zukunft ein Tier finde und es ist außerhalb der Klinikzeiten, bringe ich es auf die Polizei und denk mir ….seht zu was ihr damit macht. ICH MACHE NICHTS MEHR UMSONST. Das hat mich schon viiieeelll Geld gekostet.
    Schön ist es nicht was in der Region Schlüchtern, Sinntal mit den Tieren abgeht. Aber dazu sage ich nur: Die Gemeinden und der Kreis haben das entschieden und nur die können einen, für die Tiere, faireren Kompromiss suchen und hoffentlich auch finden!!!!
    Sylvia

  2. C. J. sagt:

    Zuständig für Schlüchtern ist das Tierzentrum Gelnhausen. Die holen aber nicht ab, weil das ihr Vertrag mit dem Ordungsamt nicht beinhaltet.
    Originär zuständig ist das Ordnungsamt in Schlüchtern, die sollten die Verantwortung nicht von sich weisen. Die haben den Vertrag mit dem Tierzentrum zwar ohne Abholungen geschlossen, sollten aber am Ende doch soviel Empathie einer alten kranken Dame ggf aufbringen und im Notfall helfen …. sprich das Tier selbst hinfahren. Oder um es klar zu sagen, das Ordungsamt ist zuständig, wenn sie keine ausreichenden Verträge abschließen, sollten es die Bürger nicht ausbaden müssen.

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